Die Göttinger Verbindung „Allgemeinheit” schließt Heine aus ihren Reihen aus, angeblich wegen des „Vergehens gegen Keuschheit”. Zwar hat Heine ein Bordell besucht, da dies jedoch unter Studenten zu dieser Zeit durchaus üblich war, scheint dies ein Vorwand gewesen zu sein. Auf einem geheimen Burschentag wurde beschlossen, alle Juden - die als solche kein Vaterland haben - aus der Burschenschaft auszuschließen.
Heine kehrt nach diesen Erfahrungen trotzdem nach drei Jahren wieder nach Göttingen zurück, um sein Studium zu beenden. Zwischenzeitlich hat er sein Studium in Berlin fortgeführt.
„Ich denke Neujahr nach Göttingen zu reisen und dort ein Jahr zu bleiben, ich muss mein jus mit mehr Fleiß als andre studieren, da ich - wie ich vorraussehe - nirgends angestellt werde, und mich aufs Advoziren legen muß.” [Q40]
In Preußen und Hamburg sind keine Juden zur Anwaltschaft zugelassen. Dies bringt mit sich, dass Heine sich 1825 in Heiligenstadt auf den Namen Christian Johann Heinrich taufen lässt. Diesen Schritt empfindet Heine als tiefe Demütigung, sah jedoch keinen anderen Ausweg.
Im Mai 1825 besteht Heine das juristische Examen und wenig später die Promotion zum Doctor juris.